Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner für die Erstellung neuer oder die Prüfung bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Besonders bereits betagte AGB sollten regelmäßig auf Aktualität und Complience hin überprüft werden. Formulierungen, welche den geltenden rechtlichen Regelungen zuwiderlaufen können von Mitbewerbern nach dem UWG abgemahnt werden. Einmal erstellte AGB sollten deshalb einer regelmäßgien Kontrolle unterzogen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten auch nicht von Seiten aus dem Internet zusammengebastelt werden. Auch hier droht zum einen eine Abmahnung. Zum anderen stellt dieses Vorgehen nicht sicher, dass im Streitfalle auch wirklich das von Ihnen gewollte zum tragen kommt. Denn sofern eine Klausel nicht eindeutig ist, geht dies zu LAsten des Verwenders.