Softwareverträge

Im Bereich Softwareverträge bieten wir sowohl die Erstellung der Verträge für neue IT-Projekte, als auch die Überprüfung bereits bestehender Verträge an.

Gerade in IT-Projekten ist es unumgänglich umfangreiche Verträge zu schließen. Führt man sich vor Augen, dass nahezu 2/3 aller Software-Projekte irgendwann einmal in eine Schieflage geraten, ist es vorteilhaft, wenn man bereits im Vorfeld Regelungen für möglicherweise eintretende Unwägbarkeiten getroffen hat.

Hierzu gehören neben Hinterlegungsvereinbarungen des Source-Codes (sog. Software-Escrow) für den Fall der Insolvenz des Software-Anbieters genauso wie das Change-Request Verfahren. Bei der Change-Request Klausel wird bereits im Vertrag festgelegt, was passieren soll, wenn sich Änderungen an der Software ergeben. Sei es durch zusätzliche Module oder andere Ausführungsarten.

Sofern hier im Vertrag keine Regelungen getroffen werden, kann im Falle eines Falles das gesamte Projekt zum Stillstand kommen.